Anmeldung für die Leistungsschau am 11. September 2022

Unter Anerkennung der unten stehenden Ausstellungsbedingungen möchte ich mich hiermit für die „35. Leistungsschau des Gewerbegebiet Rurbenden 2022“, anmelden. Die Leistungsschau bietet den Gewerbetreibenden aus Handel, Handwerk und dem Dienstleistungsbereich eine willkommene Gelegenheit, die Vielfalt und die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen einem interessierten Publikum vorzustellen. Die Veranstaltung richtet sich an Endverbraucher.

  • Ausstellungs-Termin: Sonntag 11. September 2022 von 10:00 – 18:00 Uhr
  • Ausstellungs-Ort: Rurbenden, 52382 Niederzier

Dies ist ein städtisches Gelände und unterliegt somit festgelegten Veranstaltungszeiten. Der Markt findet draußen statt! Für wetterfeste Standüberdachungen sowie Tische und Standmaterial müssen die Aussteller selbst sorgen.

  • Anmeldeschluss: 15. August 2022

Bitte füllen Sie die Anmeldung vollständig aus!

Bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhält jeder Aussteller:in per E-Mail eine entsprechende Rückmeldung mit Rechnung und weiteren Informationen.

Aufbauzeiten:

  • Samstag, 10. September 2022 von 15:00 – 22:00 Uhr
  • Sonntag, 11. September 2022 von 06:00 – 09:00 Uhr

Abbauzeit:

  • Sonntag den 11. September 2022 ab 18:00 Uhr

Alle mitgebrachten Standaufbauten müssen am selben Abend abgebaut und mitgenommen werden. Der am Stand entstandene Müll muss von den Ausstellern selbst entsorgt werden. Der Stand muss besenrein verlassen werden.

Standgestaltung/Strom/Licht:

Für die Standgestaltung ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Es können keine Tische und Stühle zur Verfügung gestellt werden. Für Schläuche und Verkabelungen sind die Aussteller selbst verantwortlich.

Werbung:

Wir bitten Sie, auch in Ihrem eigenen Interesse, uns bei der Werbung für die Leistungsschau zu helfen. Plakate und Flyer zur Bewerbung eigener Kunden können ab Anfang August bei der von.tz GmbH angefordert werden.

Kosten je laufender Meter:

  • Trödler/Innen: 5,00 € brutto
  • Handwerker/Innen: 10,00 € netto
  • Gewerbetreibende: 15,00 € netto
  • PKW-Ausstellung je Fahrzeug: 30,00 € netto
  • Gastronomie: auf Anfrage

 



    Sollte die Leistungsschau durch Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (insbesondere behördliche Vorgaben zu Veranstaltungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie, Unwetter etc.) nicht, nur teilweise oder in einer solch abgewandelten Form stattfinden können, so kann der Veranstalter von dem Vertrag bis drei Tage vor dem beschriebenen Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Im Falle des Rücktritts bestehen keine wechselseitigen Ansprüche. Ein bereits gezahltes Standgeld wird erstattet.

    Ausstellungsbedingungen:

    1. Anmeldung: Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der/die Aussteller/in diese Bedingungen als verbindlich für sich & alle von ihm/ihr während der Leistungsschau Beschäftigten an. Alle gesetzlichen Arbeits – & gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
    2. Zulassung: Über die Zulassung des/der Aussteller/in entscheidet der Veranstalter. Mit der Anmeldung ist der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter & dem/der Aussteller/in vollzogen. Der Veranstalter ist berechtigt eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist die komplette Standmiete fällig.
    3. Änderungen: Muss die Leistungsschau infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnungen geschlossen werden, ist die Standmiete trotzdem vom Aussteller in voller Höhe zu bezahlen. Eine Nicht-Teilnahme am Ausstellungstag seitens der Aussteller erfolgt nur nach Absprache mit dem Veranstalter.
    4. Rücktritt: Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Sollte ein Rücktritt nach Absprache mit dem Veranstalter z.B. auf Grund von Krankheit erfolgen, so ist die Standmiete trotzdem in voller Höhe zu leisten und kann nicht zurückgezahlt werden.
    5. Untervermietung: Verkauf für Dritte. Die Aufnahme jedes Mitausstellers ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Max. 2 Aussteller pro Stand
    6. Mieten und Kosten: Die Standgebühr muss zum umseitig genannten Datum (Anmeldeschluss) auf das angegebene Konto überwiesen werden.
    7. Aufbau: Der Aufbau muss spätestens 1/2 Std. vor Marktbeginn fertig gestellt sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein.
    8. Standbetreuung: Der Stand muss während der Veranstaltung mit Personal besetzt sein. Die Reinigung der Stände durch Aussteller/innen muss außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. (besenrein)
    9. Abbau: Kein Stand darf vor Beendigung des Marktes geräumt werden. Der Abbau hat innerhalb der angegebenen Abbauzeit zu erfolgen. (Sonntag ab 18:00 Uhr). Für Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände haftet der/die Aussteller/in. Die Ausstellungsfläche muss besenrein verlassen werden.
    10. Bewachung: Die allgemeine Bewachung übernimmt der Veranstalter ohne Haftung. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der/die Aussteller/ in selbst verantwortlich und haftet somit selber für seine Produkte. Das gilt auch für die Auf – und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.
    11. Haftung: Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Sachschäden jeglicher Art. Es wird den Ausstellern nahe gelegt, sein Ausstellungsgut auf eigene Kosten zu versichern.
    12. Änderungen: Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
    13. Müllentsorgung: Der am Stand entstandene Müll muss von den Ausstellern selbst entsorgt werden. Die Ausstellungsfläche muss besenrein verlassen werden.
    14. Standzuweisung: Die Standzuweisung erfolgt während der oben genannten Aufbauzeiten. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der oben angegeben Nummer.
    15. Anlieferung/ Zufahrt: Die Zufahrt entnehmen Sie der Beschilderung vor Ort.
    16. Standgestaltung/Strom/Licht: Aussteller, die im Vorfeld Strom oder Wasser angemeldet haben müssen eine Kabeltrommel bzw. Verlängerungen selbst mitbringen. Mindestlänge: 50m